Solaranlagen sind immer eine Investition, d.h. die Refinanzierung erfolgt über mehrere Jahre. Erst dann kann eine solche Anlage Gewinn abwerfen, der natürlich ebenfalls über einen möglichst langen Zeitraum realisiert werden soll. In beiden Fällen würde ein Ausfall oder die verminderte Leistung einer Anlage eine finanzielle Einbuße für den Betreiber bedeuten. Dieser Verlust ist umso höher, je größer der Investitionswert ist. Bei Solaranlagen reicht dieser Wert von einigen Tausend Euro für eine kleine Solartherme bis zu mehreren Zehntausend Euro für eine Photovoltaikanlage.
Wer kein böses finanzielles Erwachen erleben will, muss bei einer Investition immer mit einer Versicherung vorsorgen. Je mehr sich versichern lässt, desto besser. Bei einer Photovoltaikanlage ist das umso dringender geboten, als sie mehreren Einflüssen ausgesetzt ist, die zu einer Beeinträchtigung führen können. Zudem können Fehler, die sich bei der Konstruktion, bei der Montage oder beim ergeben haben, dazu führen, dass eine Beeinträchtigung erst später fest gestellt wird. Dann stehen Forderungen im Raum, die sich gerichtlich nur sehr schwer durchsetzen lassen. Wenn die Solaranlage entsprechend versichert ist, sind etwaige Einbußen dagegen sehr leicht auszugleichen.
In der Regel bringen Photovoltaikanlagen auch die Nennleistung, die für das Produkt angegeben sind. Fertigungsbedingte Unterschiede, die zu Toleranzen von 0 % bis 10 % führen können, sind normal. Bei kleinteiligen Anlagen können diese Toleranzen auch größer sein. Einige Hersteller für größere Photovoltaikanlagen sind dagegen sogar in der Lage, so genannte Plus-Toleranzen anbieten zu können. Das bedeutet, dass die Leistung der Anlage bis zu 5 % höher sein kann, als angegeben. Wenn sich diese Angaben als Falsch herausstellen, hilft die Ertragsausfallversicherung schon weiter. Der Betreiber der Anlage muss sich in keine weiteren Auseinandersetzungen einlassen, denn entweder holt sich seine Versicherung die gezahlten Ausfallvergütungen vom Hersteller zurück oder dieser sorgt dafür, dass die mindere Leistung ausgeglichen wird.
Aber eine Photovoltaikanlage ist im Laufe ihres jahrzehntelangen Betriebslebens vielen Risiken ausgesetzt. Trotz hoher Beständigkeit gegen Witterungseinflüsse kann es geschehen, dass einzelne Solarzellen ausfallen und die Leistung eines Moduls mindern. Auch schwere Stürme, Hagel oder überdimensionale Schneelasten können dazu führen. Auszuschließen sind auch nicht fahrlässige menschliche Handlungen, die zu Bränden oder anderen Schäden führen können, sowie Diebstahl oder Vandalismus. In jedem dieser Fälle wird nicht nur das Investitionsgut beschädigt, sondern auch dessen wirtschaftliche Produktion gemindert.
Die Ertragsausfallversicherung kommt für diesen Schaden auf. Dabei macht sich die Berechnung des Schadens an der Größe der Anlage und der Jahreszeit fest. Die Größe der Photovoltaikanlage bestimmt die tägliche Stromproduktion, die Jahreszeit die tatsächlich anfallende Leistung. Eine PVA produziert im Sommer bei intensiverem Lichteinfall mehr Strom als im Winter. Entsprechend wird die ausgefallene Leistung der Anlage jahreszeitlich unterschiedlich vergütet. Es gibt aber auch Pauschalversicherungen, die den Ausfall ganzjährig zum gleichen Preis ersetzen.
Günstiger in den Raten werden solche Versicherungen wie bei jeder Kasko-Versicherung durch einen Selbstbehalt. Dieser lässt sich durch die täglichen Vergütungen im Schadensfall leicht in Euro umrechnen. Deswegen gilt die so genannte Kranzzeit (also der Temin, ab dem die Zahlungen im Falle eines Stillstandes der Anlage oder ihrer verminderten Leistung eintreten) als Regulator für den Selbstbehalt. Die Zahlung ab dem ersten Tage des Ausfalls kommt also einer Vollkaskoversicherung gleich.
Die Gebäude- oder Anlagenversicherung dient dem Zweck, Schäden wie sie durch die o.g. Naturgewalten oder menschliches Einwirken zustande kommen können, auszugleichen. In diesem Falle werden die Kosten erstattet, die zur Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion eines Gebäudes oder einer Anlage im vergleichbaren Standard nötig sind. Eine Photovoltaikanlage, bei der durch extremen Hagelschlag eine oder mehrere Solarzellen beschädigt wurden, wird durch deren Ersatz oder den Austausch eines Moduls in ihrer Funktion wieder hergestellt. Da die generelle Funktion und der Ausfall der Stromproduktion eng zusammenhängen, bieten viele Versicherer den Schutz der PVA über die Erweiterung einer bestehenden Gebäudeversicherung mit an. Die Solaranlage kann aber auch direkt versichert werden. Auch in diesem Fall lässt sich die Versicherung mit der Ertragsausfallversicherung kombinieren. Der Betreiber sollte aber darauf achten, dass neben den üblichen Schäden, die versichert werden, auch der Schutz vor Fehlern bei der Montage der Anlage oder durch falsche Bedienung enthalten ist.
Jede Person ist für Schäden gegenüber anderen, die von seinem Besitz ausgehen, verantwortlich. Dafür gibt es die Haftpflichtversicherung. Der Betreiber einer PVA muss sich des erhöhten Risikos bewusst sein, das durch die Installation einer Solaranlage auf seinem Hausdach entsteht. Für die Schäden, die beispielsweise ein Sturm an seinem Dach oder seiner Anlage anrichtet, kommt die Gebäude- oder Anlagenversicherung auf. Trifft jedoch ein Dachziegel oder ein los gerissenes Teil seiner PVA einen Passanten, tritt dafür die Haftpflichtversicherung ein.
Bereits vor der Installation der Solaranlage ist das Inkrafttreten der Haftpflichtversicherung für die Solaranlage ratsam. Denn während der Montage- oder Bauarbeiten entsteht ein höheres Risiko der Gefährdung von Menschen, sei es durch das Arbeiten in größerer Höhe oder eine unzureichende Baustellensicherung. Diese so genannte Bauherren-Haftpflicht schützt den Betreiber auch vor langwierigen Prozessen zur Klärung der Schuldfrage.
[ © Das Copyright liegt bei www.versicherungen-ipoint.de | Versicherungen für Privatpersonen & Selbstständige]