Wenn auch viele Versicherungen nicht unbedingt erforderlich sind, so ist dies nicht so mit einer Gebäudeversicherung. Denn jeder Eigentümer sollte auf Eventualitäten eingerichtet sein, denn einen Brand, ein Wasserrohrbruch oder einen Sturm kann niemand aufhalten. So kann ein Feuer ganz schnell durch einen Blitzeinschlag entstehen und das Haus brennt bis auf die Grundmauern nieder. Daher sollte die Möglichkeit durch die Versicherung bestehen, das Haus wieder aufzubauen oder zu sanieren.
Dabei wird von den Versicherungsunternehmern genau definiert, was zur Schadensregulierung zugrunde liegt, z. B. ist ein Brandherd entstanden, der sich von alleine ausgebreitet hat. In der Police wird explizit aufgelistet, welches Zubehör von der Versicherung umschlossen ist, wie u. a. Terrassen, Briefkästen, Klingelanlagen. Dabei kann es sich auch um Gartenhäuser oder extra angefertigte Einbauküchen handeln. Gesonderte Vereinbarungen gelten für Wasser- bzw. Abwasserrohre, die nicht mehr auf dem Grundstück verlaufen.
Nicht darunter fallen Gegenstände, die z. B. der Mieter einer Wohnung auf seine Kosten installiert oder angebracht hat, wie einen Sonnenschutz über der Terrasse oder Balkon. Im Falle eines Brandes würde die Hausratsversicherung des Mieters den Schaden abdecken, wie auch alles andere an beweglichen Gegenständen, die nicht zum Haus gehören, sondern dem Mieter. Der Versicherer ist gemäß europäischen Richtlinien seit dem 1. Juli 1994 nicht mehr vorgeschrieben, sondern kann frei gewählt werden.
[ © Das Copyright liegt bei www.versicherungen-ipoint.de | Versicherungen für Privatpersonen & Selbstständige]