Versicherungen für Privatpersonen & Selbstständige

Privathaftpflichtversicherung

Es kann immer etwas passieren, besonders sind in einer Familie Kinder vorhanden. Wie schnell geht beim Fußballspiel die Fensterscheibe beim Nachbarn zu Bruch oder ein Auto muss einem Kind ausweichen und fährt dabei gegen einen Laternenpfahl. Aber auch Erwachsene sind nicht davor gefeit, etwas aus Versehen bei Freunden eine teure Vase fallen zu lassen. Dies sind durchaus gute Beispiele für den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die auf freiwilliger Basis beruht.

Demnach also keine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, wie die für ein Kraftfahrzeug. Der Grund, warum es unbedingt erforderlich ist, eine Familie entsprechend zu versichern liegt u. a. darin, dass Kinder bis 6 Jahre laut Gesetz selbst nicht haftbar sind. Passiert etwas im Straßenverkehr, dann gilt dies bis zum 10. Lebensjahr. Daher müssen in einem Schadensfall sozusagen die Eltern herhalten. Was bei einem durch das Kind verursachten Unfall eines Fahrzeugs beträchtliche Summen nach sich ziehen kann.

Tritt ein solcher Fall ein, prüft das Versicherungsunternehmen nur, ob der verursachte Schaden im Vertragsumfang eingeschlossen ist. Zu beachten dabei ist, die Höhe des Schadens ist oftmals bis zu einer bestimmten Summe begrenzt. Gemäß den Bedingungen einer Privathaftpflichtversicherung werden nur solche Schäden reguliert, die durch Personen verursacht wurden. Für Haustiere, wie Pferde oder Hunde, muss eine entsprechende Tierhaltungsversicherung bzw. Hundehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.







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