Versicherungen für Privatpersonen & Selbstständige

Praxisausfallversicherung

Eine Praxis, sei es u. a. ein Arzt, Therapeut oder Anwalt, ist von der Arbeitskraft der entsprechenden Person abhängig, um die Patienten oder Klienten zu betreuen. Doch auch ein Arzt kann einmal krank werden. Dennoch gehen laufende Kosten wie Miete, Steuern, Gehälter oder sonstige Aufwendungen jeden Monat weiter. Doch solange selbst keine Arbeitsleistung erbracht wird, kommt auch kein Geld ins Haus. Für einen solchen Fall kann eine individuell auf die Gegebenheiten abgestimmte Praxisausfallversicherung einspringen.

Diese Versicherung tritt nicht nur bei Arbeitsausfall ein, sondern auch dann, wenn der Betriebsablauf für Wochen lahm liegt, z. B. durch Schäden oder Zerstörung, wie z. B. bei Feuer, Wasser oder Raub/Vandalismus. Der Ersatz für das Inventar ist allerdings nicht mit enthalten, sondern muss extra versichert werden (Gebäude- und Inventarversicherung). Auf jeden Fall gibt es für den Schutz von freiberuflich Tätigen bzw. Selbstständige entsprechend abgestimmte Versicherungen.

Eine Alternative für die Praxisausfallversicherung wäre eine Vertreterkosten-Versicherung. Diese Versicherung ist die kostengünstigere Lösung, wenn die Praxis normal weiterlaufen soll, aber der Arzt/Anwalt aus Krankheitsgründen für längere Zeit ausfällt. Diese Variante übernimmt die Kosten für die Vertretung bis zu einem Jahr. Natürlich muss ein Nachweis erbracht werden. Beide Lösungen sind so kalkuliert, dass durch vertragliche Karenzzeiten, erhebliche Beitragskosten eingespart werden können.







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