Schon seit 1942 wird die Hausratsversicherung als einzelne Versicherung angeboten. Sie bietet den angemessenen Schutz gegen Feuer-, Wasser-, Sturm- und Hagelschäden, Einbruch, Raub und gewaltsame Zerstörung durch Dritte. Eine Hausratsversicherung schützt alle, die in einem Haushalt vorhandenen Gegenstände. Bei Versicherungsschäden werden diese von den Versicherungsunternehmen für den Neuwert ersetzt. Außerdem können zusätzlich Fahrraddiebstahl oder Schäden bei Überspannung mit aufgenommen werden.
Doch ist nicht nur derjenige versichert, der die Hausratsversicherung abgeschlossen hat, sondern auch alle anderen, die in der Hausgemeinschaft leben. Versichert sind nahezu alle mobilen Objekte, die in der Wohnung oder im Haus vorhanden sind, u. a. Kleidung, Möbel, Fernseher, Radio, Computer und Lebensmittel. Wird eine Hausratsversicherung abgeschlossen, sollte darauf geachtet werden, den realen Wert der Gegenstände als Versicherungssumme einzusetzen. Da eine zu niedrig angesetzte Summe, bei einem Schadensfall auch mit einem kleineren Wert erstattet wird.
Mitversichert bleiben auch Kinder des Versicherungsnehmers, wenn sie noch in der Ausbildung sind und eine eigne Wohnung benötigen, bis die Ausbildung beendet ist. Außerdem bleibt der Schutz der Versicherung auch bei einem Umzug in eine neue Wohnung für drei Monate bestehen. Entsteht beim Transport der Möbel ein Schaden, ist dieser ebenfalls abgedeckt, wenn er durch eine Gefahr, wie sie in der Police aufgeführt ist, hervorgerufen wurde.
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